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Personal & Recht

Dienstplan nach L-GAV: Die wichtigsten Regeln einfach erklärt

Arbeitszeiten, Ruhetage, Pausen und Planungsfristen im Schweizer Gastgewerbe: die L-GAV-Grundregeln für den Dienstplan — verständlich zusammengefasst.

7 Minuten Lesezeit · aktualisiert 10.7.2026

Der Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV) gilt für praktisch alle gastgewerblichen Betriebe der Schweiz — unabhängig davon, ob der Betrieb einem Verband angehört. Wer Dienstpläne schreibt, sollte die Grundregeln kennen: Verstösse werden bei Kontrollen teuer und vergiften das Teamklima.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel fasst die Grundzüge zusammen (Stand 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgeblich ist immer der aktuelle L-GAV-Text auf l-gav.ch sowie das Arbeitsgesetz.

Arbeitszeit

  • 42 Stunden pro Woche ist die normale durchschnittliche Höchstarbeitszeit; in Saisonbetrieben und kleinen Betrieben gelten teils 43.5 bzw. 45 Stunden.
  • Überstunden sind zu kompensieren oder auszuzahlen — die Erfassung der effektiven Arbeitszeit ist Pflicht des Arbeitgebers. Ohne saubere Zeiterfassung gilt im Streitfall tendenziell die Darstellung der Mitarbeitenden.

Ruhetage und Ruhezeit

  • 2 Ruhetage pro Woche (durchschnittlich, teils zusammenlegbar), davon regelmässig ganze freie Tage.
  • Zwischen zwei Arbeitstagen ist die gesetzliche tägliche Ruhezeit einzuhalten — Abenddienst bis Mitternacht plus Frühdienst um 6 Uhr geht nicht.
  • 5 Wochen Ferien pro Jahr gemäss L-GAV.

Pausen (Arbeitsgesetz)

Tägliche ArbeitszeitMindestpause
mehr als 5.5 Stunden15 Minuten
mehr als 7 Stunden30 Minuten
mehr als 9 Stunden60 Minuten

Pausen gelten grundsätzlich nicht als Arbeitszeit, sofern die Mitarbeitenden den Arbeitsplatz verlassen dürfen. Zimmerstunden-Modelle sind zulässig, müssen aber fair geplant sein.

Planungsfrist: 2 Wochen

Dienstpläne sind den Mitarbeitenden zwei Wochen im Voraus bekanntzugeben. Kurzfristige Änderungen sind nur im Ausnahmefall und in Absprache zulässig. Genau hier scheitern viele Betriebe in der Praxis — nicht aus bösem Willen, sondern weil niemand zwei Wochen im Voraus weiss, wie voll es wird.

Praxis-Tipp

Die Planungsfrist ist der stärkste Business-Case für einen Umsatz-Forecast: Wer die erwartete Auslastung 14–21 Tage im Voraus kennt (Historie + Wetter + Feiertage), kann rechtzeitig UND bedarfsgerecht planen, statt zwischen L-GAV-Konformität und Überbesetzung zu wählen.

Checkliste für jeden Wochenplan

  • Wochenstunden je Person unter der zulässigen Höchstarbeitszeit?
  • 2 Ruhetage je Person eingehalten?
  • Pausen ab 5.5 / 7 / 9 Stunden eingeplant?
  • Plan mindestens 2 Wochen im Voraus kommuniziert?
  • Effektive Zeiten werden erfasst (nicht nur Soll)?

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